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BFH Urteil v. - VI R 279/66 BStBl 1968 II S. 741

Gesetze: EStG § 4EStG § 5EStG § 15EStG KStG § 6 Abs. 1

Leitsatz

1. Der VI. Senat tritt der Grundsatzentscheidung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs IV R 139/67 vom (BFH 90, 399, BStBl II 1968, 152) darin bei, daß die vertragliche Gewinnverteilung bei einer GmbH & Co. KG auch steuerlich anzuerkennen sein kann, wenn der GmbH, die auf die Führung der Geschäfte der KG beschränkt ist, auf die Dauer nur ihre Auslagen ersetzt erhält und dem Kapitaleinsatz und dem Haftungsrisiko entsprechend angemessen am Gewinn beteiligt wird. Maßstab der Angemessenheit ist dabei, ob sich auch eine GmbH, deren Gesellschafter nicht zugleich Kommanditisten der KG sind, mit dem gleichen Gewinnanteil zufriedengeben würde.

2. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung bei einer GmbH & Co. KG ist nur in Betracht zu ziehen, wenn die gegen die Angemessenheit der Gewinnverteilung sprechenden steuerlichen Bedenken zu einer wesentlich anderen Verteilung führen würden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 741
TAAAA-90444

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 25.04.1968 - VI R 279/66

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