Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV 213/60 S BStBl 1965 III S. 49

Gesetze: GewStG § 8 Ziff. 3

Leitsatz

1. Zum Begriff der stillen Gesellschaft im Sinne des § 8 Ziff. 3 GewStG ist nicht Beteiligung an einem Handelsgewerbe erforderlich. Es genügt die Beteiligung an einem Gewerbe schlechthin.

2. Auch im Bereich der Gewerbesteuer kann der Begriff der stillen Gesellschaft nicht anders ausgelegt werden als nach Handelsrecht. Der Senat gibt seine in der Entscheidung IV 593/56 U vom (BStBl 1958 III S. 278) vertretene Auffassung auf, daß bei einem gewinnbeteiligten Verpächter zur Anwendung des § 8 Ziff. 3 GewStG ein der stillen Gesellschaft wirtschaftlich ähnliches Verhältnis genügt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 49
HAAAA-90166

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 05.06.1964 - IV 213/60 S

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen