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BFH Urteil v. - I 3/62 U BStBl 1963 III S. 264

Gesetze: GewStG § 8 Ziff. 1GewStG § 12 Abs. 2 Ziff. 1

Leitsatz

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung kann insoweit nicht als Dauerschuld behandelt werden, als sie an dem für die zugrunde liegende Einheitsbewertung des Betriebsvermögens maßgebenden Stichtag durch Gegenwerte, die ähnlichen Verfügungsbeschränkungen wie die Bestände des Deckungsstockes unterliegen, oder - wenn dies nach dem Geschäftsplan zugelassen ist - durch eine Überdeckung des Deckungsstockes gedeckt ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 264
AAAAA-90018

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 04.04.1963 - I 3/62 U

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