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BFH Urteil v. - I 133/56 U BStBl 1956 III S. 376

Gesetze: EStDV 1951 § 7DMBG § 18 Abs. 3DMBR Abschn. 17

Leitsatz

1. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Sinn des § 18 Abs. 3 DMBG ist auch dann gleich der in der RM-Zeit der steuerlichen Absetzung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer, wenn diese Nutzungsdauer auf Grund besonderer Verhältnisse im Einzelfall, z.B. durch mehrschichtige Nutzung, verkürzt worden ist.

2. Die Neonbeleuchtung einer Fabrik ist eine Sachgesamtheit.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 376
SAAAA-89728

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 05.10.1956 - I 133/56 U

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