1. Der Senat tritt den Rechtsgrundsätzen des Obersten Finanzgerichtshofs in dem Urteil 1/47 vom (Steuerrechtskartei, EStG § 9 Sätze 1 und 2, Rechtsspruch 1 = Finanz- Rundschau 1947 S. 102, Rechtsspruch 12) über den Abzug von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen bei.
2. Die Rechtsgrundsätze des Urteils des Reichsfinanzhofs VI A 769/30 vom (Slg. Bd. 27 S. 89 = Reichssteuerblatt 1930 S. 675) über die Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Gesellschafters einer GmbH zur Beaufsichtigung und Beratung der Gesellschaft sind durch das Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 1/47 vom nicht überholt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1952 III Seite 265 JAAAA-89650
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