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Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen gem. § 7g EStG zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
KernaussagenDie Vorschrift des § 7g EStG zur Förderung der Investitions- und Innovationskraft kleiner und mittlerer Betriebe ist durch eine Vielzahl von Entscheidungen in den letzten zwei Jahren stark reguliert worden. Als vom Gesetzgeber gewolltes Instrument der Steuerverlagerung scheint diese Vorschrift zunehmend der FinVerw nicht genügend konkretisiert zu sein. Im folgenden Beitrag wird daher die aktuelle Entwicklung für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen umfassend dargestellt.
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I. | Einführung | III. | Anspruchsvoraussetzungen bei Betriebseröffnung und wesentlicher Erweiterung des Geschäftsbetriebs | ||
II. | Anspruchsvoraussetzungen bei bestehenden Betrieben | • | Existenzgründer- und Gründungsunternehmens-Qualifikation | ||
• | Begünstigter Personenkreis und Größenmerkmale | • | Größenmerkmale | ||
• | Begünstigte WG | • | Betriebsbeginn | ||
• | Verbleibensvoraussetzung und qualifizierte Nutzung | • | Sonderabschreibung im Erstjahr | ||
• | Rücklagenbildung | • | Höhe und Auflösung der Rücklage | ||
• | Höhe der Sonderabschreibung | IV. | Zusammenfassung |
I. Einführung
Durch § 7g EStG wird Stpfl. im Betriebsvermögen die Möglichkeit gewährt, Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen in Anspruch zu nehmen. Dies soll der Förderung der Investitions- und Innova...