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Ableitung handelsrechtlicher Herstellungskosten aus der Kostenrechnung
KernaussagenIn dem vorliegenden Beitrag werden Möglichkeiten dargestellt, aus dem betrieblichen Rechnungswesen die Herstellungskosten nach HGB zur Bewertung der selbst erstellten Erzeugnisse zu ermitteln. Dabei wird auf verschiedene Kostenrechnungssysteme eingegangen und dabei auftretende Probleme werden umfassend beleuchtet.
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I. | Einführung | III. | Korrekturen beim Teilkostenansatz | ||
II. | Korrekturen beim Vollkostenansatz | • | Variable Kosten als Zwischenwert | ||
• | Korrektur von Zusatzkosten | • | Einzelkosten als Wertuntergrenze | ||
• | Korrektur von Anderskosten | IV. | Problematik bei Anwendung anderer Kostenrechnungssysteme | ||
• | Eliminierung von nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen | V. | Fazit |
I. Einführung
Da es in der Finanzbuchhaltung keine stückbezogene Aufwandsrechnung gibt, sondern diese i. d. R. nach Aufwandsarten gegliedert ist, muss zur Ermittlung der handelsrechtlichen Herstellungskosten gem. § 255 HGB auf die Daten der Kostenrechnung zurückgegriffen werden. Dementsprechend gehört auch eine entsprechend ausgestaltete Kostenrechnung zu den Buchführungspflichten nach § 238 Abs. 1 HGB. Aus den unterschiedlichen Zwecken, die Bilanzbuchhaltung und Kostenrechnung als Teile des betrieblichen Rechnungswesens verfolgen, resultiert das Problem, dass sich die...