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Bewertung von Gebäuden beim Wechsel von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zum Bestandsvergleich
§ 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 13a EStG
Leitsatz:
Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zum Bestandsvergleich bestimmen sich die in die Übergangsbilanz einzustellenden Buchwerte landwirtschaftlicher Betriebsgebäude nach den um die üblichen AfA und etwaige Investitionszuschüsse geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Fortentwicklung des Senatsurteils vom - IV R 17/92, BStBl 1993 II S. 344, sowie Festhalten an den Grundsätzen des Senatsurteils vom - IV R 58/94, BStBl II S. 702).
Aus dem Sachverhalt:
Die Kläger (Ehegatten) erzielten im Rahmen einer GbR Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Im Zuge einer Aussiedlungsmaßnahme hatten sie 1976 aus Landes- und Bundeshaushaltsmitteln Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse und Beihilfen erhalten. Da die Kläger bis 1980 keine ESt- und Feststellungserklärungen abgegeben hatten, blieb der gewährte Zuschuss steuerlich unberücksichtigt. Erstmals für 1980 reichten die Kläger eine Steuererklärung ein, wobei sie (bis zum Wirtschaftsjahr 1988/89) den Gewinn nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) ermittelten. Zum gingen die Kläger zum Bestandsvergleich über, wobei sie bei der Bewertung der Wirtschaftsgebä...