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Rückstellungsbildung bei Durchgriffshaftung
§ 5 Abs. 1 EStG; §§ 249, 255 HGB
Leitsatz:
Wird der Gesellschafter einer vermögenslosen GmbH für deren Verbindlichkeiten im Wege des Durchgriffs in Anspruch genommen, so sind die Verbindlichkeiten in seinem Einzelunternehmen gewinnmindernd zu passivieren, wenn seine zum Ersatz verpflichtende Handlung dessen Betriebseinnahmen erhöhte.
Aus dem Sachverhalt:
Der Kläger war beherrschender Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer Bau-GmbH, die 1988 in Konkurs fiel. Außerdem betrieb der Kläger ein Einzelunternehmen, das für die GmbH die Planung und Bauaufsicht gegen eine Provision i. H. von 4,5 % der Nettoherstellungskosten übernahm.
Auf Klage eines Handwerkers, der mit seiner Forderung gegen die GmbH ausgefallen war, verurteilte das Oberlandesgericht 1992 (bestätigt durch den BGH) den Kläger u. a. nach § 826 BGB zur Zahlung von 152 937 DM. In dem Urteil wurde dem Bauunternehmer sittenwidrige Schädigung von Subunternehmern der GmbH bescheinigt. Dadurch, dass er seine Einkünfte unabhängig davon erzielte, ob die Bau-GmbH mit Gewinn arbeitete, ging sein Interesse dahin, bis zum Zusammenbruch des Unternehmens möglichst viele Bauvorhaben durchzuführen und sich selbst mit einer be...