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BBK Nr. 8 vom Seite 349 Fach 7 Seite 1150

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (Teil B)

– IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS FAIT 1  –

(Fortsetzung aus BBK Nr. 7 vom )

(71) CI-Dokumente können somit unmittelbar gespeichert werden und lassen sich darüber hinaus auch inhaltlich auswerten (z. B. durch Suche nach Kontonummern in einer archivierten Datei mit Kontoauszügen). Typische Ausprägung dieser Archivierungsverfahren ist das COLD (Computer Output an Laser Disk)-Verfahren. Der zusätzliche Ausdruck eines CI-Dokuments erhöht nicht dessen Beweiskraft. Vielmehr ist die Erfüllung der Belegfunktion durch das Archivierungsverfahren selbst sicherzustellen. Elektronisch empfangene Handelsbriefe (z. B. EDI, S.W.I.F.T-Verfahren oder Kommunikation oder Transaktionen im E-Commerce) sind in dem empfangenen Format i. S. eines Urbelegs zu archivieren.

(72) Für die Beurteilung der handelsrechtlichen Zulässigkeit eines NCI-Archivierungsverfahrens ist die Unterscheidung zwischen Brutto- und Netto-Imaging von Bedeutung. Beim Brutto-Imaging wird das vollständige Abbild gespeichert. Dieses Verfahren ist somit für Eingangs- und Ausgangsbelege geeignet. Beim Netto-Imaging werden auf einem Beleg (z. B. Briefkopf) wiederkehrende Informationen ausgefiltert und nicht jedes Mal mit abgespeichert. Das Verfahren eignet sich daher für die Archivie...

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