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Prozessrecht | Computerausfall als Wiedereinsetzungsgrund
Ein Computerausfall kurz vor Ablauf einer Schriftsatzfrist und das dadurch bedingte Verschwinden der Textdatei mit dem Schriftsatzentwurf berechtigt zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO. Dass eine Textdatei knapp eine Stunde vor Ablauf der Frist auf der EDV-Anlage plötzlich verschwindet, ist nicht vorhersehbar und auch nicht vermeidbar. Ein Verschulden liegt auch nicht darin, dass die Berufungsbegründung erst kurz nach 23 Uhr fertiggestellt werden soll und deshalb der Text nicht erneut bis zum Ablauf der Frist geschrieben werden konnte, nachdem der ursprünglich vorhandene Text verschwunden war und nicht mehr aufgerufen werden konnte (OLG Celle, Beschl. v. - 14 U 49/03). Denn eine Partei ist berechtigt, die ihr vom Gesetz eingeräumte prozessuale Frist bis zu ihrer Grenze auszunu...