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Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Dienstwagen bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
Die private Nutzung eines Geschäftswagens durch einen mitarbeitenden Ehepartner hatte im Jahr 2002 zu einer heftigen Kontroverse zwischen der Zentralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) geführt (vgl. dazu ausführlich Harnischmacher, Meinungen · Stellungnahmen NWB Heft 39/2002). Aufgrund der Prüfungspraxis der BfA entstanden hohe Nachforderungen, als die BfA-Prüfer die private Nutzung des Geschäfts-Pkw durch die Ehefrau als geldwerten Vorteil ansahen und ihrem Gehalt 1. v. H. des Listenneupreises des genutzten Pkw zurechneten. Besonders gravierend wirkte sich eine derartige Zurechnung aus, wenn der Ehepartner ein geringfügig Beschäftigter war; durch die Zurechnung wurde er zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit entsprechenden Beitragsnachforderungen.
In einer Pressemitteilung v. teilt der CDH nun mit, dass die BfA von ihrer bisherigen Prüfungspraxis Abstand nimmt. Im Ergebnis wird die private Nutzung des Geschäftswagens durch einen mitarbeitenden Ehepartner nicht mehr als sozialversicherungspflichtiges Entgelt behandelt, sondern als Folge der ehelichen Gemeinsch...