Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwendungen für Computer, Peripheriegeräte und Software als Werbungskosten
In den obigen Bezugsverfügungen sind Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Computer als Werbungskosten getroffen worden. Die zunehmende Verbreitung von Computern, die Veränderungen am Markt und die bisherige Rechtsprechung haben nunmehr die Überarbeitung der Bezugsverfügungen und deren Anpassung an die heutigen Verhältnisse erforderlich gemacht.
Die Bezugsverfügungen werden hiermit aufgehoben und durch die nachfolgenden Weisungen ersetzt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Übersicht: I. Allgemeines II. Abgrenzungsmerkmale A. Hardware 1. Tragbare Computer 2. Nicht mobile Computer 2.1 Standort des Computers 2.2 Höhe der Anschaffungskosten 2.3 Zentraleinheit 2.4 Kapazität des Arbeitsspeichers ... |