DBA Venezuela Artikel 18
Kapitel 3 Besteuerung des Einkommens und des Vermögens
Artikel 18 Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 1 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
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GAAAA-87681