DBA Venezuela Artikel 16

Kapitel 3 Besteuerung des Einkommens und des Vermögens

Artikel 16 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Beteiligungen, Sitzungsgelder und ähnliche Entgelte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können im anderen Staat besteuert werden.

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