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BFH 04.05.2000 IV R 10/99

Einkommensteuer; | Wirkung einer auf einer Teilungsanordnung beruhenden Erbauseinandersetzung (§§ 15, 16 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist eine testamentarische Teilungsanordnung dahingehend zu verstehen, dass der Gewinn des einem der Erben zugeteilten Unternehmens von einem vor der Verteilung liegenden Zeitpunkt an dem Übernehmer zustehen soll, und verhalten sich die Erben dementsprechend, so ist dies auch steuerlich anzuerkennen. Die Anerkennung ist nicht bereits deswegen ausgeschlossen, weil die Auseinandersetzung erst nach Ablauf der im (BStBl 1993 I S. 62, Tz. 8 und 9) enthaltenen Frist von sechs Monaten nach dem Erbfall stattfindet. (2) Wird entsprechend einer testamentarischen Teilungsanordnung der Nießbrauch an einem zum Sonder-BV des Erblassers gehörenden Geschäftsgrundstück zugunsten eines nicht am Unternehmen beteiligten Erb...

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