DBA Finnland
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Finnland)
v. 19. 02. 2016 (BGBl 2017 II S. 467) [1]
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Republik Finnland –
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zu schließen –
sind wie folgt übereingekommen:
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
KAAAH-29887