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Handelsbilanzrecht
Teil E: Wertmaßstäbe nach Handels- und Steuerrecht
I. Grundlagen der bilanziellen Bewertung
1. Das Bewertungsprogramm nach Handels- und Steuerrecht
Die Bewertung der Aktiva und Passiva bildet — nach der Festlegung des Bilanzinhalts dem Grunde nach — die zweite Stufe der Bilanzierungsentscheidung. Sie hat handels- wie auch steuerrechtlich eine im Vergleich zur Ansatzfrage relativ umfassende Regelung erfahren. Handelsrechtlich ist die Ermittlung der bilanziellen Wertansätze für alle Kaufleute in den §§ 253—256 HGB geregelt. Kapitalgesellschaften haben darüber hinaus zusätzlich die Bestimmungen der §§ 279—283 HGB zu beachten. In ihrer Gesamtheit ergänzen und präzisieren diese Regelungen die namentlich in § 252 Abs. 1 HGB enthaltenen allgemeinen Bewertungsgrundsätze (vgl. hierzu Dusemond, Handelsbilanzrecht Teil D, ). Während letztere lediglich die allgemeinen Modalitäten der Bewertung festlegen (z. B. Einzel-, Stichtags-, fortführungsorientierte Bewertung) und die Bewertung in eine bestimmte Richtung lenken (Stichwort: tendenziell vorsichtige Ermittlung des Kaufmannsvermögens), regeln die Bewe...