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Grundlegende rechtliche Fähigkeiten
Die deutsche Rechtsprechung unterscheidet grundlegende rechtliche Fähigkeiten von der Rechtsfähigkeit über die Geschäftsfähigkeit, die Deliktsfähigkeit bis hin zur Straffähigkeit. Auch gibt es eine Erb- und eine Ehefähigkeit. Die einzelnen Fähigkeiten entwickeln sich in der Regel mit zunehmendem Alter und gewinnen damit an Bedeutung.
Natürliche und juristische Personen
In der deutschen Rechtsprechung wird der Begriff „Person“ als Rechtssubjekt differenziert betrachtet. Das Recht unterscheidet in natürliche und in juristische Personen, die dann über entsprechende Fähigkeiten verfügen. Eine natürliche Person ist jeder Mensch von der Vollendung der Geburt an bis zur Feststellung seines Todes. Juristische Personen sind beispielsweise Firmen, Vereine oder Körperschaften. Diese beginnen mit der Eintragung in ein Register, z. B. das Handelsregister, oder der Verleihung durch den Staat und enden mit der Löschung im entsprechenden Register bzw. dem Entzug durch den Staat. Die grundlegende Rechtsquelle für die rechtlichen Fähigkeiten ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Was ist Rechtsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Zu den Rechten gehören z. B. die in ...