Die Prüfung der Personalfachkaufleute
13. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
KlausurtypischeKlausurtypische Aufgaben
Die Rechtsverordnung sieht für die schriftliche Prüfung der Personalfachkaufleute in folgenden Handlungsbereichen je eine Aufsichtsarbeit vor (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 5):
Handlungsbereich: Personalarbeit organisieren und durchführen
Handlungsbereich: Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Handlungsbereich: Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
Handlungsbereich: Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Die mündliche Pflichtprüfung ist in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs (maximal 30 Minuten) durchzuführen.