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Verfassungsprobleme der CSRD-Standardsetzung?
Laut einem von der Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist das „Verfahren für Nachhaltigkeitsstandards unvereinbar mit EU-Recht“, weil es „gegen das Demokratieprinzip“ verstößt (Stiftung Familienunternehmen, Presseinformation v. ). Daher stellt sich die Frage, inwieweit gegen das EU-Verfassungsrecht und den Vertrag über die Europäische Union (EUV) verstoßen wird.
Contra
Nach dem von Nettesheim erstellten und von der Stiftung Familienunternehmen herausgegebenen Gutachten „Nachhaltigkeitsberichterstattung: Zur Unionsrechtskonformität des CSRD-Standardsetzungsverfahrens“ (München 2022) berührt eine „Privatisierung von EU-Hoheitsgewalt“ gem. Art. 20 GG i. V. m. Art. 79 Abs. 3 GG die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland, soweit die betreffenden Institutionen nicht hinreichend in „demokratische Steuerungs- und Verantwortungszusammenhänge eingebunden sind“ und „Hoheitsgewalt formal oder faktisch ‚privatisiert' wird“ (S. 84). Rechtlich ungeklärt ist allenfalls die Frage, welche Arten und welcher Umfang eine „Privatisierung“ haben muss, um auch auf Ebene des Grundgesetzes angreifbar zu sein, was im Falle der CSRD im Zuge einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werd...