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Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft
Das BMF hat vor dem Hintergrund der , NWB TAAAG-96184, und VI R 73/15, NWB UAAAG-96175, und der Einführung des § 14 Abs. 2 und 3 EStG i. d. F. des JStG 2020 ausführlich zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und dem Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung genommen (, NWB RAAAI-61939).
In dem Schreiben geht das BMF auf folgende Fallgruppen näher ein:
Übertragung oder Überführung der Grundstücke hat vor dem stattgefunden und es wurde kein Antrag nach § 52 Abs. 22c Satz 2 EStG gestellt
Übertragung oder Überführung der Grundstücke hat nach dem stattgefunden oder es wurde ein Antrag nach § 52 Abs. 22c Satz 2 EStG gestellt.