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Thüringer FG  v. - 3 K 210/21

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Leitsatz

Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist verfassungskonform. Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten oder dauernd getrennt lebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug berechtigt ist, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GStB 2023 S. 157 Nr. 5
GStB 2023 S. 157 Nr. 5
ZAAAI-62528

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Thüringer FG v. 01.02.2022 - 3 K 210/21

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