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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 15 | Kinderbetreuung: Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist ein geeignetes Typisierungsmerkmal

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten sowie bei dauernd getrennt lebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt ist, zu dessen Haushalt das Kind gehört. Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes stellt demnach ein geeignetes Typisierungsmerkmal dar.

Schon mehrfach hatten wir darüber berichtet, dass beim Bundesfinanzhof die Frage auf dem Prüfstand steht, ob die Regelung in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zum Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben verfassungsmäßig ist.

Konkret musste der III. Senat des BFH aktuell klären: Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten und dauernd getrenntlebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt ist, zu dessen Haushalt das Kind gehört?

Die höchsten deutschen Steuerrichter haben dies nun bejaht und ein erstinstanzliches Urteil des Thüringer FG bestätigt. Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes stelle ein geeignetes Typisierungsmerkmal dar. Die gesetzliche Regelung verstoße jedenfalls dann nicht gegen die Verfassung...

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