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Online-Nachricht - Freitag, 27.05.2022

Einkommensteuer | Aufteilung von Alterseinkünften eines Ruhestandsbeamten des Europäischen Patentamts (BFH)

Die Grundversorgung des Ruhegehalts eines ehemaligen Bediensteten des Europäischen Patentamts (EPA) ist in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrente) aufzuteilen, sofern der Bedienstete von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eine zuvor aufgebaute Anwartschaft bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungssystem des EPA zu übertragen und diese Übertragung vor dem erfolgt ist (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist die einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des EPA gezahlten Altersvorsorge bei vorangegangener sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschla...

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