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Vorsteuerberichtigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das FG Niedersachsen bestätigt mit höchstrichterliche Rechtsgrundsätze zur Vorsteuerberichtigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Insolvenzanfechtung. Hierbei hat das FG Münster ebenfalls mit zur vorsteuerbegünstigten Einfuhrumsatzsteuer bei Insolvenzanfechtung judiziert (vgl. hierzu detailliert Rennar, USt direkt digital 4/2022 S. 10).
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Im Streitfall fehlt es der strittigen Steuerberechnung an dem für einen Verwaltungsakt erforderlichen Regelungsgehalt.
Deshalb hatten die Gläubiger der GmbH ihre Umsatzsteuer zu berichtigen und zeitgleich war auch die Vorsteuer für die entsprechenden Eingangsleistungen dieser berichtigungsbedürftig.
Die vom FA zurückgeforderten Vorsteuerbeträge erfüllen zudem die Voraussetzungen für Masseverbindlichkeiten i. S. des § 55 InsO.
II. Sachverhalt
Eine GmbH war als Insolvenzschuldnerin Teil einer Unternehmensgruppe, zu welcher eine Holdinggesellschaft mit ihren operativen Tochtergesellschaften gehörte. Über das Vermögen der Holdinggesellschaft sowie mehrerer ihrer Tochtergesellschaften wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter ...