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Berichtigung von vorsteuerbegünstigter Einfuhrumsatzsteuer bei Insolvenzanfechtung
Ist eine als Vorsteuer abgezogene Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird? Das hat das bestätigt, da die Vergütung der Vorsteuer insoweit die Entlastung von einer Belastung bezweckt. Wenn daher die Belastung letztlich entfällt, ist auch die entsprechende Entlastung rückgängig zu machen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Im Streitzeitraum ist der Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG zu berichtigen. Einer Korrektur des Vorsteuerabzugs steht auch kein erneuter Vorsteuerabzug der durch die Insolvenzanfechtung wieder aufgelebten Einfuhrumsatzsteuer entgegen.
II. Sachverhalt
Die Klägerin war eine operativ tätige Holdinggesellschaft. Im Januar 2019 stellte die Klägerin beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag und beantragte Eigenverwaltung. Für die Monate Januar und Februar 2019 setzte das zuständige Hauptzollamt noch entstandene Einfuhrumsatzsteuer gegen die Klägerin fest. Diese wurde von der Klägerin beglichen und für den jeweiligen Anmeldezeitraum von ihr als Vorsteuer bei den Umsatzsteuervoranmeldungen in Abzug gebracht. Im April 2019 wurde über das...