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Steuerbefreiung eines Orchesterbetriebs in privater Trägerschaft
Dem landesbehördlichen Bescheinigungsverfahren kommt auch zur Bestimmung einer Steuerbefreiung eines Orchesterbetriebs i. S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG maßgebende Bedeutung zu. Daher hat das zur entsprechenden Möglichkeit einer Steuerbefreiung in privater Trägerschaft entschieden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Im Streitfall liegen die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG vor. Darauf, dass die Klägerin, anders als Orchester in staatlicher Trägerschaft, nicht subventioniert wird, kommt nicht an. Angesichts des Umstandes, dass die Klägerin ausschließlich steuerfreie Ausgangsumsätze getätigt hat, kommt ein Vorsteuerabzug überdies nicht in Betracht.
II. Sachverhalt
Die Klägerin unterhielt ein Orchester. In ihren Umsatzsteuervoranmeldungen des Streitjahres 2015 erklärte die Klägerin eine festzusetzende Steuer von jeweils 0 €, wobei ebenfalls teilweise Vorsteuer-überhänge erklärt wurden, denen das FA zustimmte. Sodann begann das FA mit einer Umsatzsteuersonderprüfung bei der Klägerin. Im Rahmen dieser Prüfung beantragte das FA für die Klägerin den Erlass einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG,...