Online-Nachricht - Montag, 23.05.2022

Gesetzgebung | Bundesrat billigt Sanktionsdurchsetzungsgesetz I

Der Bundesrat hat am das sog. Sanktionsdurchsetzungsgesetz I gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 20.5.2022). Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ende des Krieges beschleunigen

Ziel ist es, die gegen russische Firmen und Oligarchen verhängten Sanktionen der EU effektiv durchzusetzen, um Druck auf Russland auszuüben, den andauernden völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation gegen die Ukraine möglichst schnell zu beenden und die Finanzierung weiterer militärischer Maßnahmen zu erschweren.

Informationsaustausch zur Vermögensermittlung

Damit gelistete Personen und Unternehmen keinen Zugriff mehr auf ihre in Deutschland vorhandenen Vermögenswerte haben, müssen die Behörden zum Beispiel Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots den Sanktionierten sicher zuordnen können.

Das Gesetz gibt dafür Bundes- und Landesbehörden bessere Handlungsmöglichkeiten, auf Daten zuzugreifen und diese untereinander auszutauschen. Bis zur Aufklärung der oft verschleierten Eigentumsverhältnisse dürfen sie Vermögensgegenstände sicherstellen.

Durchsetzung von Handelsverboten

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU wirkt in Zukunft bei der Vermögensfeststellung mit. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erhält die Befugnis, sämtliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Handelsverboten anzuordnen.

Strafen für Verstöße gegen Anzeigepflichten

Gelistete Personen, die gegen die Anzeigepflicht verstoßen, müssen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Die Offenlegung der gesamten Vermögensverhältnisse durch eine sanktionierte Person sei Voraussetzung für eine effektive Umsetzung der gegen Einzelpersonen gerichteten EU-Sanktionen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Andernfalls bestünde eine Gefahr, dass das Sanktionsregime durch Verschleierung der Vermögensverhältnisse umgangen wird.

Hinweis:

Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Den Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. ; NWB

Nachricht aktualisiert am , 08:40 Uhr: Das Gesetz wurde am im BGBl. I S. 754 verkündet.

Fundstelle(n):
NWB UAAAI-62171