Energiesteuer; Erdgas; Steuerentlastung; Verheizen; zweierlei Verwendungszweck
Rechtsfrage
Stellt das Verbrennen von Erdgas zur Herstellung von heißem Inertgas, was zur Explosionsvermeidung beim Trocknungsprozess benötigt wird, einen für die Gewährung der Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG erforderlichen zweierlei Verwendungszweck dar?
Gesetze: EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst d, EGRL 96/2003 Art 2 Abs 4 Buchst b
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2022): VE
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
BAAAI-62121