NWB-EV Nr. 6 vom Seite 177

Financial Planning in der Steuerkanzlei

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Das Thema „Private Finanzplanung“ existiert bereits seit den 80er-Jahren in Deutschland und gewinnt mit zunehmenden Vermögen der deutschen Haushalte immer mehr an Bedeutung. Financial Planning – wie die „Private Finanzplanung“ i. d. R. genannt wird – ist eine eigenständige Dienstleistung, die durch eine ganzheitliche Planungs- und Beratungsphilosophie gekennzeichnet ist.

Financial Planning ist mittlerweile auch in zahlreichen steuerberatenden Kanzleien als Dienstleistung etabliert. Insbesondere aufgrund der hohen Glaubwürdigkeit und Vertraulichkeit des Steuerberaters bietet diese Dienstleistung eine sinnvolle Ergänzung des Angebotsspektrums. Zahlreiche – für die Finanzplanung notwendige – persönliche Kundendaten sind in den Kanzleien bereits erfasst und müssten nur noch durch eine überschaubare Anzahl von Finanzdaten ergänzt werden, um eine Finanzplanung für den Mandanten zu erstellen. Steuerberater, die Financial Planning anbieten, haben somit die Möglichkeit, ihr Honorarpotenzial bei gleichbleibendem Mandantenstamm zu erhöhen.

Über den Nutzen der Finanzplanung, aber auch über die Qualitätsstandards, Kooperationsmöglichkeiten sowie die Honorargestaltung dieses spannenden Geschäftsfeldes klärt Marcel Reyers ab der auf.

Vorschau auf die kommende Ausgabe: Lange hat die Fachwelt darauf gewartet und dann ging es auf einmal ganz schnell: Das BMF hat ein Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token veröffentlicht. Das 24-seitige BMF-Schreiben behandelt verschiedene Krypto-Sachverhalte, die technisch erläutert und ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden. In dem Schreiben wird z. B. klargestellt, dass die Zehnjahresfrist des § 23 EStG bei virtuellen Währungen keine Anwendung findet. Damit ist bei Privatpersonen der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.

Dr. Steffen Kranz wird in der kommenden Ausgabe der NWB Erben und Vermögen einen Fachbeitrag zum Status quo bei der ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen veröffentlichen. Diesen Beitrag können Sie bereits in Kürze in der NWB Datenbank als Vorabveröffentlichung aufrufen.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 6/2022 Seite 177
NWB DAAAI-62087