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Schenkung fremdfinanzierter Immobilien
Nicht immer sind Immobilien schuldenfrei, wenn das Familienvermögen strukturiert und auf die nachfolgende Generation übertragen werden soll. Sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten stellt sich dann die Frage, ob die Verbindlichkeiten auf den Erwerber übergehen oder beim Schenker verbleiben sollen. Droht einerseits die Gefahr eines (teil-)entgeltlichen privaten Veräußerungsgeschäfts – wenn nicht gar eines gewerblichen Grundstückshandels –, kann andererseits die Schaffung neuen AfA-Potenzials sinnvoll und erwünscht sein. Diese Frage kann – wie so oft im Steuerrecht – nicht pauschal für alle Fallgestaltungen einheitlich beantwortet werden. Vielmehr ist danach zu differenzieren, ob entweder das unmittelbare Eigentum an einer Immobilie oder etwa der Anteil an einer immobilienhaltenden Gesellschaft übertragen werden soll. Ferner ist eine Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Finanzierungsdarlehen und einer eventuellen Sicherheit (z. B. Grundschuld) erforderlich. Dr. Claudia Klümpen-Neusel und Dr. Maren Gräfe vergleichen die ertrag- und schenkungsteuerlichen Konsequenzen, die sich aus der Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien erg...