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Kurzfassung zum Beitrag von Dorn/Grosch, NWB-EV 6/2022 S. 182

Schenkungen und Erbschaften mit Auslandsbezug

Dr. Katrin Dorn und Dr. Jörn Grosch

Schenkungen und Erbschaften weisen immer häufiger auch einen Auslandsbezug auf, weil einer der Beteiligten (Schenker/Beschenkte, Erblasser/Erbe) im Ausland ansässig oder das übertragene Vermögen (z. B. in Gestalt der Ferienimmobilie in Spanien) dort belegen ist. Das Ergebnis ist, dass durch die Vermögensübertragung die Besteuerungsrechte mehrerer Staaten eröffnet sind, also auch steuerliche Pflichten in mehreren Staaten bestehen, und erfüllt werden müssen, es zur Doppelbesteuerung kommen oder eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ausgelöst werden kann. Auch die rechtlichen Besonderheiten bei Schenkungen/Erwerbe von Todes wegen mit Auslandsbezug sollten beachtet werden.

Kernaussagen

  • Schenkungen und Erbschaften mit Auslandsbezug können steuerliche Pflichten in mehreren Staaten begründen. Hier ist eine lückenlose Aufarbeitung notwendig, insbesondere wegen der Sonderformen der (erweiterten) beschränkten und unbeschränkten Steuerpflichten.

  • Deutschland hat nur mit sechs Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen, so dass die Doppelbesteuerung im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht durch A...

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