Online-Nachricht - Freitag, 20.05.2022

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Pflegebonusgesetz

Der Bundestag hat am der Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/1331) wurde in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/1909) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke in 2./3. Lesung angenommen.

Krankenhäuser, die 2021 besonders viele Corona-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten, sollen Mittel für Prämienzahlungen erhalten. Die Mittel sollen Pflegekräften in der unmittelbaren Patientenversorgung zugutekommen. Ferner erhalten den Bonus Beschäftigte in der Alten- und Langzeitpflege, die im Bemessungszeitraum vom bis für mindestens drei Monate tätig waren und am noch beschäftigt sind.

Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie soll bis zu 550 Euro betragen. Das Geld soll steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Den höchsten Bonus erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften in der Alten- und Langzeitpflege sollen einen Bonus erhalten. Der Bonus soll in der Alten- und Langzeitpflege spätestens bis Ende dieses Jahres ausgezahlt werden.

In den Ausschussberatungen am verständigten sich die Abgeordneten darauf, auch Leiharbeitnehmer in der Pflege und die DRK-Schwesternschaften in die Bonusregelung einzubeziehen.

Der Ausschuss nahm auch mehrere fachfremde Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, die nicht mit dem Bonus zusammenhingen. Dabei ging es unter anderem um die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf nicht des Zustimmung des Bundesrates.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Fragen-Antworten-Katalog zum Pflegebonus auf Stand des Regierungsentwurfs veröffentlicht (Stand ).

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAI-62052