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Einkommen-/Lohnsteuer | Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers
Gewährt ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers, an dem er kapitalmäßig beteiligt ist und dem er eigene Arbeitnehmer überlässt, die nämlichen Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen wie seinen eigenen Arbeitnehmern, handelt es sich bei den Preisnachlässen um lohnsteuerbaren Dritt-lohn (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 EStG).
Der BFH hob damit das , NWB SAAAH-04834 (EFG 2019 S. 119), auf. Auch ein dem Arbeitnehmer nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch einen Dritten eingeräumter Vorteil kann ausnahmsweise zu Arbeitslohn führen, wenn sich die Leistung des Dritten für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. Das ist der Fall, wenn die Zuwendung ei...