Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug auch bei Liebhaberei
Ein wichtiger Unterschied zwischen Ertrags- und indirekten Konsumsteuern besteht darin, dass bei der Einkommensteuer eine Gewinnerzielungsabsicht vorausgesetzt wird, bei der Umsatzsteuer hingegen eine Umsatzerzielungsabsicht. Dass es aber bei fehlender Gewinnerzielung auch beim Vorsteuerabzug zum Streit kommen kann, zeigt das Besprechungsurteil ().
I. Sachverhalt
Der Kläger ist Eigentümer einer ehemaligen Wasserburg, die ein Familienerbe und nationales Kulturdenkmal darstellt. Es war vorgesehen, die Anlage in einem Zeitraum von 10 Jahren (2009-2018) umfassend instand zu setzen, wobei der Kläger auch auf Fördermittel und Spenden angewiesen war. Teile der Burg sollten als Tagungszentrum mit Übernachtungsmöglichkeiten, als Ort für kulturelle Veranstaltungen und Hochzeiten sowie als Museum hergerichtet werden. Ferner war eine Wohnung für den Kläger vorgesehen. Weil im Zuge der Sanierung eine erhebliche Schadstoffbelastung festgestellt worden war, verzögerten sich die Baumaßnahmen, so dass die Arbeiten entgegen der Planungen noch immer nicht abgeschlossen sind.
Die Einkommensteuerveranlagung für die Jahre 2008 bis 2014 erfolgte vor...