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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 73/20

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG 2005 § 4 Nr. 9 Buchst. b ; GG Art. 3 Abs. 1 ; AEUV Art. 267

Zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Leitsatz

1. Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind umsatzsteuerbar.

2. Steuerbare Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind weder nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG noch nach der Richtlinie 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. i von der Umsatzsteuer befreit.

3. Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich nicht auf die unmittelbare Anwendung der Steuerbefreiung der Richtlinie 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. i berufen.

4. Die Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb der Geldspielautomaten verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3. Abs. 1 GG.

5. Ein strukturelles Vollzugsdefizit liegt in Bezug auf ausländische Betreiber von online-Casinos nicht vor.

Fundstelle(n):
XAAAI-61710

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.02.2022 - 5 K 73/20

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