Gesetze:
KN
Pos 8207
;
KN UPos 7326 2000;
KN AV 2 Buchst a
Gemeinsamer Zolltarif:
Zur Einreihung von vorbearbeiteten "Teilen aus Stahldraht" als unfertige
auswechselbare Werkzeuge der Position 8207 KN
Leitsatz
1. Auch wenn
eine unfertige Ware nach den Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift
2 a) des Harmonisierten Systems (EZT-Nr. 03.1) als Rohling anzusehen
ist, kann sie nur dann in die KN-Position der fertigen Ware eingereiht
werden, wenn sie die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen
Ware besitzt.
2. Für ein Werkzeug im Sinne
der KN ist charakterbestimmend, dass es objektiv Merkmale und Eigenschaften
besitzt, aus denen sich seine konkrete Zweckbestimmung bzw. Funktion
ergibt, d.h. die bestimmte Arbeit, die mit dem Werkzeug an einem
Werkstück durchgeführt werden soll.
Fundstelle(n): QAAAI-61708
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 16.03.2022 - 4 K 89/21
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