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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 200/20

Gesetze: UStG 2005 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; UStG 2005 § 2 Abs 1; UStG 2005 § 3 Abs 9

Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung

Leitsatz

Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2022 S. 592
DB 2022 S. 13 Nr. 9
DStR 2022 S. 1206 Nr. 24
DStRE 2022 S. 826 Nr. 13
GStB 2022 S. 156 Nr. 5
RAAAI-61696

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 03.01.2022 - 11 K 200/20

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