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Umsatzsteuer im Antiquitäten- bzw. Antiquitätenauktionshandel
Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Sachverhalt
1. Fall
Sammler A erwirbt bei dem Aktionshaus X in München einen Sekretär der Wiener Secession von 1898 aus dem persönlichen Besitz von Kaiser Franz Joseph, den dieser als erstes Möbel dieser Art vom Hersteller geschenkt bekam. An diesem Möbel hat der Kaiser zudem Teile seiner Regierungskorrespondenz erledigt. Der Zuschlag erfolgt bei 5.000 €. Das Mindestgebot war laut Auktionskatalog mit 3.000 € angegeben. Gemäß den AGB zur Auktion ist auf den Nettozuschlag von 5.000 € ein Aufschlag von 25 % fällig, in welchem die Mehrwertsteuer nach § 25a UStG und das Honorar des Auktionshauses enthalten sein...