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Behandlung von Mietzahlungen für eine Photovoltaikanlage an Anleger in der Insolvenz des Mieters
Vorsicht bei der Formulierung von AGB
Ein vom „Insolvenzsenat“ des Bundesgerichtshofs entschiedener Fall (, NWB PAAAH-96888) ist auf den ersten Blick ein solcher eines gescheiterten Kapitalanlegermodells, das in der Insolvenz endete. Tatsächlich ist er aber vor allen Dingen ein Lehrbeispiel einer unklaren AGB-Regelung. Denn im Wesentlichen geht es in der Entscheidung um eine – unwirksame – Fälligkeitsregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mietvertrags über eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Die Vermietung von Flächen für PV-Anlagen wird im Zuge der erklärten Energiewende weiter zunehmen. Daher [i]Seifert, NWB 11/2022 S. 742 ist dies – auch vor dem aktuellen Hintergrund der steuerrechtlichen Behandlung kleiner PV-Anlagen – ein Thema, das für Steuerberater von Interesse ist.
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I. Entscheidung vor dem Hintergrund des AGB- und auch Insolvenzrechts
[i]AGB-Recht entscheidet letztlich über die Anwendung von InsolvenzrechtDer IX. Zivilsenat hatte im vorliegenden Fall die Frage der Unentgeltlichkeit einer Leistung und die daran anknüpfende insolvenzrechtliche Anfechtungsmöglichkeit zu prüfen. Diese Prüfung führte vom Insolvenzrecht tief ins AGB-Recht und wieder zurück.