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NWB Nr. 20 vom Seite 1405

Behandlung von Mietzahlungen für eine Photovoltaikanlage an Anleger in der Insolvenz des Mieters

Johannes Hofele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1425Bei Mietverträgen, die in den allermeisten Fällen AGB sind, denkt man wohl meist zunächst an (Wohn-)Räume, aber vermietet werden können alle möglichen Gegenstände, eben auch Photovoltaik (PV)-Module. Als eine Mieterin solcher Module insolvent wurde, musste sich der „Insolvenzsenat“ des Bundesgerichtshofs daher mehr mit der Frage beschäftigen, ob eine Mietvertragsklausel wirksam ist, als mit tiefergehenden insolvenzrechtlichen Fragen (vgl. , NWB PAAAH-96888).

Gescheitertes Kapitalanlagemodell als „insolvenzrechtlicher Aufhänger“

[i]Kauf- und Mietvertrag über PV-ModuleIm Rahmen eines Kapitalanlagemodells erwarb ein Anleger PV-Module von einer Gesellschaft und vermietete diese dann an eine Tochtergesellschaft der Verkäuferin. Im Mietvertrag war – u. a. – Folgendes vereinbart: „Das Mietverhältnis ist auf die Dauer von zehn Jahren ab dem Tag der Inbetriebnahme begründet“. Die Anlage wurde nie ans Netz angeschlossen. Trotzdem zahlte die Mieterin vier Jahre lang Miete. Sie wurde insolvent, der Insolvenzverwalter verlangte vom Anleger die Miete zurück mit der Begründung, die Mieterin habe Miete bezahlt, ab...

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