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Mangelhafter Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Das zum Belegnachweiserfordernis bei innergemeinschaftlicher Lieferung entschieden. Hierbei ist auf bestimmte Mindestanforderungen an die Gelangensbestätigung zwingend zu achten, um eine Steuerbefreiung nicht insgesamt zu gefährden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Es liegt kein hinreichender Belegnachweis nach § 17a UStDV bei bloßer Benennung eines Mitgliedsstaates oder bei fehlendem Ausstellungsdatum in der Gelangensbestätigung vor.
Die objektiven Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und einer damit verbundenen Steuerfreiheit können jedoch nach § 6a UStG trotz mangelhaften Belegnachweises vorliegen.
II. Sachverhalt
Die Antragstellerin betrieb einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen. Die Besteuerung erfolgte nach den allgemeinen Grundsätzen. Streitig waren zwei Lieferungen von je einem Kfz. Im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung vertrat das FA die Auffassung, dass bei den beiden Lieferungen die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nicht vorlägen. Es wurde moniert, dass die Gelangensbestätigung weder ein Ausstelldatum noch einen Ort im Bestimmungsland hatte. Zudem wurde moniert, dass ebe...