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Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a.F.
Mit Urteil v. hatte das FG Niedersachsen zur Frage zu entscheiden, ob eine Praxisgemeinschaft steuerbare und steuerpflichtige Leistungen gegenüber ihren Gesellschaftern erbringt. Dabei war insbesondere problematisch, dass auch Reinigungsleistungen, Weiterberechnungen freier Mitarbeiter und Buchführungs- und Abrechnungsarbeiten durchgeführt wurden. Zwar waren alle Leistungen steuerbar, jedoch konnte das FG Niedersachsen nur in einem dieser drei Fälle steuerpflichtige Leistungen feststellen. Das Urteil hat aufgrund der Neufassung des § 4 Nr. 29 UStG auch Bedeutung für zukünftige Fälle.
I. Leitsätze
Geschäftsführungsleistungen eines Gesellschafters an eine Praxisgemeinschaft sind nicht ohne weiteres Leistungen der Praxisgemeinschaft an ihre Gesellschafter.
Leistungen im Rahmen der Praxisorganisation und der Erstellung von Arztberichten, Reinigungsleistungen sowie die Durchführung von Kursen zur Schmerzbewältigung und Muskelentspannung können nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F. steuerbefreit sein.
Buchführungs- und Abrechnungsleistungen der Praxisgemeinschaft an die Gesellschafter sind nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F. steuerbefreit.
II. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine ärztliche Praxisgemeinschaft zur gemeinsamen Nutzung...