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Vertragsstrafen und Umsatzsteuer
, Apcoa Parking
Der EuGH hat mit Apcoa Parking – entschieden, dass Vertragsstrafen in Form von sogenannten „Kontrollgebühren“, die aufgrund privatrechtliche Nutzungsbedingungen für das Parken auf einem Privatgrundstück dann anfallen, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird (beispielsweise bei Parken an nicht ausgewiesener Stelle oder Nichtanbringen des Parkscheins an der Windschutzscheibe), in unmittelbaren Zusammenhang mit der Parkdienstleistung stehen und somit der Umsatzsteuer unterfallen. Der Fall betraf das dänische Recht. Es stellt sich die Frage, ob aus dieser Entscheidung sich Folgen für die bisherige umsatzsteuerliche Behandlung von Vertragsstrafen in Deutschland ergeben.
I. Bisherige umsatzsteuerliche Behandlung
Wer sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Vertragsstrafen beschäftigt, hat sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob Schadensersatz Umsatzsteuer auslöst.
1. Abgrenzung echter von unechtem Schadensersatz
Nach der bisherigen Rechtsauffassung des BFH und der Finanzverwaltung ist zwischen echtem Schadensersatz und unechtem Schadensersatz zu unterscheiden (vgl. Robisch, in: Bunjes, UStG Komm., 20. Aufl. 2021, § 1 Rz. 45).
Zuerst ist nach bis...