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NWB Nr. 19 vom Seite 1342

Bayern: Einbeziehung der Compliance in die Steuerprüfung

Dirk Beyer

Bayern startet ein Pilotprojekt zur Einbeziehung von steuerlichen Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung. Hierdurch können Compliance-Systeme künftig noch mehr an Bedeutsamkeit gewinnen und werden zusätzlich politisch gefördert. Bayern ist neben NRW oftmals Vorreiter in neuen Projekten der Finanzverwaltung, so dass dieses Projekt bundesweit Beachtung finden wird.

In einer Pressemitteilung v.  machte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen sein Vorhaben öffentlich (abrufbar unter: go.nwb.de/0tjf0). Compliance-Systeme sollen in Bayern künftig vertieft im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen einbezogen werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung soll es nach Mitteilung des Staatsministeriums sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme rechtssicher in Außenprüfungen einzubeziehen.

Hintergrund

In vielen Unternehmen werden derzeit interne Steuerkontrollsysteme aufgebaut, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten im jeweiligen Unternehmen sicherzustellen. Zu diesen Pflichten zählen die fristgerechte und zutreffende Abgabe der regelmäßigen Steueranmeldungen und jährlichen Steuererklärungen, die vollstän...

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