NWB Nr. 19 vom Seite 1337

Heute hier, morgen da

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Heute hier, morgen da. Noch nie war es für Kunden einfacher, den Anbieter zu wechseln, als heute – der Onlinehandel macht es möglich. Für den Handel und für Dienstleistungsanbieter ist es daher umso wichtiger, ihre Kunden an ihr Unternehmen zu binden. Dabei setzen viele Unternehmer auf ein bewährtes Kundenbindungsprogramm, das die Älteren unter uns vom Grundsatz her noch aus dem analogen Zeitalter kennen – Treuepunkte! Klebte man früher allerdings kleine Rabattmarken in ein Rabattmarkenheftchen, sind es nunmehr schon seit gut 20 Jahren digitale Treuepunkte, die den Kunden bei der Stange halten sollen. Und auch die Möglichkeiten, wie Punkte gesammelt und wofür sie später dann eingetauscht bzw. eingesetzt werden können, sind inzwischen breit gefächert. Das macht die umsatzsteuerrechtliche Handhabung dieses Marketinginstruments jedoch nicht einfacher, zumal es an klaren Aussagen von Seiten der Rechtsprechung und Finanzverwaltung fehlt. Für Orientierung sorgen hier Hammerl/Brohl, die auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der verschiedenen Varianten des Kundenbindungsprogramms erläutern.

Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran. Auch der Sozialgesetzgeber hat im Jahr 2011 erstmals einen gesetzlichen Rahmen für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) geschaffen, die zu Beginn des Jahres 2014 in den Regelbetrieb überführt wurde. Seit dem haben Arbeitgeber und Steuerberater die Möglichkeit, die prüfungsrelevanten Daten elektronisch zu übermitteln. Diese Daten werden dann mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse als Hinweise für die Betriebsprüfung genutzt. Noch ist die euBP ein freiwilliges Verfahren. Ab dem Jahr 2023 wird sie, soweit es Entgeltabrechnungsdaten betrifft, ein verpflichtendes. Höchste Zeit also, sich jetzt vorausschauend auf die Umstellung vorzubereiten. Eilts erläutert auf , was zu tun ist.

Einen Schritt weiter geht jetzt schon die steuerliche Betriebsprüfung. In einem Pilotprojekt will Bayern interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen gezielt in die Prüfung einbeziehen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen dann die Prüfungsmethoden weiterentwickelt werden, um künftig Schwerpunkte der Steuerprüfung noch gezielter setzen zu können. Die Unternehmen wiederum sollen von einer schnelleren Abwicklung und damit früheren Rechtssicherheit profitieren – so jedenfalls das verkündete Ziel. Über das Pilotprojekt in Bayern informiert Beyer auf . – Übrigens, die Bundessteuerberaterkammer hatte am in einem an das BMF gerichteten Vorschlag unterbreitet, unter welchen Voraussetzungen sie im Rahmen eines freiwilligen Antragsverfahrens die Einbeziehung eines Tax Compliance Management Systems zum Erhalt von Prüfungserleichterungen in Betriebsprüfungen für möglich hält.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 1337
NWB FAAAI-61353