Citycard und Corona-Nachwehen
Der EuGH hat sich mit einer Entscheidung aus dem schwedischen Recht befasst, die aber auch für Deutschland sehr interessant ist: es geht um die rechtliche Qualifikation einer sog. Citycard. Die Karte im Streitfall gibt ihrem Inhaber während eines begrenzten Zeitraums und bis zu einem bestimmten Wert das Recht auf Zugang zu rund 60 touristischen Attraktionen wie Sehenswürdigkeiten oder Museen in Stockholm. Der EuGH befasste sich mit der Einordnung der Karte als Gutschein und vor allem der Frage, welche Art von Gutschein (Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein) vorliegt. Ralf Walkenhorst stellt Ihnen die Entscheidung ab S. 15 vor.
Die Corona-Schließzeiten, als alle Geschäfte, Restaurants und Fitnessstudios geschlossen waren, scheinen im Augenblick weit zurück und vorbei. Nun folgt aber noch die juristische Aufarbeitung - Gegenstand eines Verfahrens vor dem FG Schleswig-Holstein war insbesondere das Vorliegen eines umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausches bei als Alternativen angebotenen Onlinekursen sowie Gratismonaten nach Ende der Vertragslaufzeit. Alexander Rukaber bespricht das Urteil ab S. 12.
Auch sonst gibt es viel Neues und Interessantes in der neuen Ausgabe zu entdecken...
Mit herzlichen Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 9 / 2022 Seite 1
NWB MAAAI-61141