Online-Nachricht - Freitag, 06.05.2022

Umsatzsteuer | NATO-Truppenstatut- Amerikanisches Beschaffungsverfahren unter Verwendung der GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarten (BMF)

Die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten amerikanischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte wurde von 2.500 € auf 7.000 € erhöht ().

Hintergrund: Die amerikanischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 2 500 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 des , BStBl 2004 I S. 1200). In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte oder GPC-Mastercard-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.

Hierzu gilt Folgendes:

Abweichend von Tz. 64 und Tz. 65 Satz 2 des o.g. erhöht sich ab die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten amerikanischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte von 2.500 € auf 7.500 €. Im Übrigen wird das amerikanische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.

Quelle: ; BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAI-60998