Online-Nachricht - Donnerstag, 05.05.2022

Grundsteuer | Öffentliche Aufforderung zur Feststellungserklärung in Niedersachsen (FinMin)

Jeder Eigentümer von Grundstücken in Niedersachsen wird in den kommenden Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform erhalten. Ab dem kommenden Montag werden täglich 150.000 Schreiben versandt.

Hintergrund: Zwischen dem und dem ist die Erklärung elektronisch über „ELSTER" abzugeben. Sie besteht aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Im Anschluss wird ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, z. B. in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt.

Das Finanzministerium Niedersachsen führt hierzu weiter aus:

  • Das Informationsschreiben zu dem jeweiligen Grundstück enthält neben Erläuterungen das Aktenzeichen sowie Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie nur überprüfen.

  • Auch der eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksfläche online abzulesen sind. Außerdem wird der Lage-Faktor mit den dazugehörigen Bodenrichtwerten nachvollziehbar dargestellt. Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de zu finden.

  • Auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben die Erklärung elektronisch abzugeben, werden berücksichtigt. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.

Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium Newsletter v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAI-60921